Schulungen für Lebensmittel und Gastronomie

Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben und der Gastronomie müssen sich an viele Hygieneregeln halten. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung an den Unternehmer übertragen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass alle Regeln, Verordnungen, Gesetze und Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden. Zudem muß er dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, insbesondere im Zusammenhang mit Pflichtschulungen, die gesetzlich in bestimmten Abständen vorgeschrieben sind.

Ein Auszug aus unserem Schulungsangebot für Lebensmittelunternehmen und Gastronomie:

+ Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43

+ Lebensmittelhygien-Verordnung  (LmHV) §4

+ EU_Verordnung 852/2004

+ Hygieneverantwortliche

+ Schulungen nach HACCP

+ HACCP Beauftragte

+ Basisschulung Hygiene in verschiedenen Bereichen

+ weitere Schulungen auf Anfrage

Schulungen Gemeinschaftseinrichtungen

Gemeinschaftsverpflegungen gelten im Sinne des Lebensmittelrechts als Lebensmittelunternehmer. Daraus ergeben sich für diese Einrichtungen die gleichen Pflichten im Zusammenhang mit Hygieneschulungen wie für Lebensmittelunternehmen.

Hier ein Auszug aus unseren Schulungsangeboten:

+ Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43

+ Lebensmittelhygieneverordnung (LmHV) §4

+ EU-Hygiene-Verordnung VO (EG) 852/2004

+ Basishygiene

+ Hygieneverantwortliche

+ weitere Schulungen auf Anfrage

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Schulungen Medizinische Einrichtungen

Medizinsiche Einrichtungen wie beispielsweise Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen müssen eine Vielzahl hygienischer Maßnahmen umsetzen. Der Inhaber bzw. die Geschäftsleitung tragen die Verantwortung dafür, dass alle Regeln, Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden. In Bayern müssen zudem die Richtlinien der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Bayerische Medizinhygiene-Verordnung – MedHygV) vom Dez. 2010 beachtet werden.

Hier ein Auszug aus unserem Schulungsangebot:

+ Basishygieneschulung

+ Einführung in die MedHygV

+ weitere Schulungen auf Anfrage

Schulungen Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios

Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios unterliegen mit ihrer Tätigkeit bestimmten Hygieneregeln. Die hierfür jeweils geltenden Hygieneverordnungen betreffen alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände verwenden, die dafür bestimmt sind invasiv in Haut oder Schleimhaut einzudringen und möglicherweise unbeabsichtigt Verletzungen verursachen können.

Hierzu gehören Unternehmen im Bereich der Kosmetik, Rasur, Maniküre, Pediküre (Abgrenzung zur Podologie), Podologie sowie Tattoo- und Piercingstudios. Der Betreiber ist jeweils dafür verantwortlich, dass alle Regeln, Verordnungen und Gesetze eingehalten werden. Durch diese Hygieneregeln, Verordnungen und Gesetze soll verhindert werden, dass Krankheiten wie beispielsweise Hepatitis B und C oder AIDS, die vor allem durch Blut übertragen werden können, während invasierver Tätigkeiten verbreitet werden.

Auszug unseres Schulungsangebots für Kosmetik-, Nagel- und Tattostudios:

+ Hygieneverordnung für Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios

+ Basishygieneschulung

+ Einführung in den Hygieneplan