Schulungen für Lebensmittel und Gastronomie
Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben und der Gastronomie müssen sich an viele Hygieneregeln halten. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung an den Unternehmer übertragen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass alle Regeln, Verordnungen, Gesetze und Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden. Zudem muß er dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, insbesondere im Zusammenhang mit Pflichtschulungen, die gesetzlich in bestimmten Abständen vorgeschrieben sind.
Ein Auszug aus unserem Schulungsangebot für Lebensmittelunternehmen und Gastronomie:
+ Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43
+ Lebensmittelhygien-Verordnung (LmHV) §4
Schulungen Gemeinschaftseinrichtungen
Gemeinschaftsverpflegungen gelten im Sinne des Lebensmittelrechts als Lebensmittelunternehmer. Daraus ergeben sich für diese Einrichtungen die gleichen Pflichten im Zusammenhang mit Hygieneschulungen wie für Lebensmittelunternehmen.
Hier ein Auszug aus unseren Schulungsangeboten:
+ Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43
+ Lebensmittelhygieneverordnung (LmHV) §4
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Schulungen Medizinische Einrichtungen
Medizinsiche Einrichtungen wie beispielsweise Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen müssen eine Vielzahl hygienischer Maßnahmen umsetzen. Der Inhaber bzw. die Geschäftsleitung tragen die Verantwortung dafür, dass alle Regeln, Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden. In Bayern müssen zudem die Richtlinien der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Bayerische Medizinhygiene-Verordnung – MedHygV) vom Dez. 2010 beachtet werden.
Hier ein Auszug aus unserem Schulungsangebot:
Schulungen Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios
Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios unterliegen mit ihrer Tätigkeit bestimmten Hygieneregeln. Die hierfür jeweils geltenden Hygieneverordnungen betreffen alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände verwenden, die dafür bestimmt sind invasiv in Haut oder Schleimhaut einzudringen und möglicherweise unbeabsichtigt Verletzungen verursachen können.
Auszug unseres Schulungsangebots für Kosmetik-, Nagel- und Tattostudios:
