Basishygiene

Basishygieneschulung für Mitarbeiter – praxisnah, rechtssicher und persönlich

Unsere Basishygieneschulung vermittelt Mitarbeitern alle wichtigen Grundlagen für einen sicheren und hygienischen Arbeitsalltag. Die Schulung deckt unter anderem zentrale Themen wie

  1. rechtliche Grundlagen
  2. saubere Hände inklusive Hautschutzplan
  3. Hygieneplan
  4. Reinigung, Desinfektion
    • Flächen
    • Hände
    • Boden
    • Arbeitsgeräte
  5. Umgang mit Abfällen
  6. Autoklavieren und Sterilisieren
  7. gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtschulungen

werden praxisnah erklärt.

Im Gegensatz zu reinen Onlinekursen bietet unsere persönliche Hygieneschulung  online oder vor Ort im direkten Austausch einen entscheidenden Vorteil: Teilnehmer können jederzeit Fragen stellen, konkrete Situationen aus ihrem Arbeitsalltag besprechen und sofort verständliche Antworten erhalten. Dadurch wird Hygiene nicht nur theoretisch vermittelt, sondern nachhaltig verstanden und im Arbeitsalltag sicher umgesetzt.

Diese Kombination aus fundiertem Fachwissen, rechtlicher Sicherheit und persönlichem Austausch macht unsere Basishygieneschulung zur idealen Lösung für Unternehmen und Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter effektiv und praxisorientiert im Bereich Hygiene schulen möchten.

Infektionsschutzgesetz §43

Infektionsschutzgesetz (IfSG) 

Der Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Belehrungspflicht für Personen, die beruflich mit Lebensmittelnarbeiten oder in Küchen, Gastronomiebetrieben, Lebensmittelbetrieben oder Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind. Ziel dieser gesetzlichen Vorschrift ist es, die Übertragung von Infektionskrankheiten über Lebensmittel zu verhindern und Verbraucher zu schützen.

Mitarbeiter, die mit offenen Lebensmitteln umgehen, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Belehrung nach §43 IfSG erhalten. In dieser Schulung werden sie darüber informiert, welche Krankheiten und Symptome eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausschließen können und welche Hygieneregeln unbedingt einzuhalten sind. Dazu gehören unter anderem der richtige Umgang mit Lebensmitteln, eine konsequente Händehygiene sowie das Verhalten bei Krankheitsanzeichen.

Neben der Erstbelehrung ist auch eine regelmäßige Folgebelehrung für Mitarbeiter erforderlich, damit die Hygieneregeln dauerhaft eingehalten werden und das Bewusstsein für Infektionsschutz im Betrieb erhalten bleibt.

Die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz ist damit ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Hygieneschulungund trägt wesentlich dazu bei, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und gesetzliche Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen.

In der Schulung behandeln wir alle zentralen Themen des §43 des Infektionsschutzgesetzes darunter:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Saubere Hände und korrekte Händehygiene
  • Hautschutzplan für Mitarbeiter
  • Tätigkeitsverbot
  • Reinigung und Desinfektion von Arbeitsgeräten
  • Flächendesinfektion
  • Bodendesinfektion
  • Personalhygiene
  • gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulungen

Ein großer Vorteil unserer persönlichen Hygieneschulung gegenüber reinen Onlinekursen ist der direkte Austausch mit einem erfahrenen Schulungsleiter. Während Online-Schulungen nur theoretisches Wissen vermitteln, können Teilnehmer in der Präsenzschulung, online oder vor Ort, Fragen stellen, praktische Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag besprechen und sofort verständliche Antworten erhalten.

Diese direkte Kommunikation sorgt dafür, dass Hygieneregeln nicht nur gehört, sondern wirklich verstanden und im Arbeitsalltag korrekt umgesetzt werden. Genau dieser persönliche Austausch macht unsere Hygieneschulung für Mitarbeiter besonders effektiv.

Mit unserer praxisnahen Schulungen zum Infektionsschutz erhalten Unternehmen und Einrichtungen eine zuverlässige Lösung, um ihre Mitarbeiter fachlich fundiert, gesetzeskonform und nachhaltig im Bereich Hygiene zu schulen.

Lebensmittelhygieneverordnung §4

Lebensmittelhygieneverordnung §4

Der §4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) verpflichtet Unternehmen im Lebensmittelbereich dazu, ihre Mitarbeiter regelmäßig in Lebensmittelhygiene und hygienischem Arbeiten zu schulen. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken für Verbraucher zu vermeiden. Mitarbeiter müssen deshalb über wichtige Hygieneregeln, den sicheren Umgang mit Lebensmitteln sowie über betriebliche Hygienevorgaben informiert werden.

Eine Hygieneschulung durch einen erfahrenen Dozenten bietet dabei einen klaren Vorteil gegenüber reinen Onlinekursen. Während Online-Schulungen oft nur standardisierte Inhalte vermitteln, ermöglicht eine persönliche Schulung den direkten Austausch, das Stellen von Fragen und das Besprechen konkreter Situationen aus dem Arbeitsalltag. Dadurch werden Hygieneregeln besser verstanden und können in der Praxis sicher umgesetzt werden.

Die Kombination aus gesetzlich erforderlicher Schulung nach LMHV §4 und praxisnaher Wissensvermittlung durch einen Dozenten sorgt dafür, dass Mitarbeiter nicht nur geschult werden, sondern Hygiene im Betrieb nachhaltig umgesetzt wird.

Inhalte dieser Schulung sind unter anderem:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Dokumentationspflicht
  • empfindliche und leicht verderbliche Lebensmittel 
  • Lebensmittelkunde
  • Personalhygiene
  • Betriebshygiene

VO (EG) 852/2004

EU-Verodnung VO (EU) 852/2004

Der Gesetzgeber fordert, dass Mitarbeiter nach VO (EU) 852/2004 geschult werden und dadurch diese Kenntnisse besitzen, um mit Lebensmitteln zu arbeiten und diese in Gemeinschaftsverpflegungen ausgeben. In dieser Schulung werden die nötigen gesetzlichen Inhalte zur Hygieneschulung nach VO (EU) 852/2004 übermittelt.

Inhalte dieser Schulung sind unter anderem:

  • Gesetze
  • Dokumentationspflicht
  • Personalhygiene
  • Handhygiene
  • Betriebshygiene
  • Prozesshygiene
  • Lagerung
  • Schädlingsmonitoring
  • gesetzliche Verpflichtungen
  • Lebensmittelkunde
  • Reinigung und Desinfektion
  • Ordnungsverfügungen

HACCP

HACCP- oder Hygienemanagement-Konzept

Diese Verordnung fordert, dass jeder Betrieb ein, den kritischen Punkten seines Betriebes entsprechendes HACCP-Konzept vorweisen kann oder zumindest eine ausreichende Dokumentation bestimmter Faktoren durchführt, die in Anlehnung an ein HACCP Konzept dokumentiert werden. Mitarbeiter, die im Betrieb betroffen sind, beispielsweise bei der Zubereitung der Speisen, müssen in das individuelle HACCP-Konzept des jeweiligen Betriebes eingeführt werden.

Hier finden Sie einen Auszug aus dem Schulungsinhalt:

  • Voraussetzung eines HACCP Konzepts
  • Gesetzesanforderungen
  • Erstellen eines HACCP Konzepts
  • Gefahren
  • Lenkungsmaßnahmen CCPs und Grenzwerte
  • Schädlingsmonitoring
  • Verifizierung und Dokumentation
  • Leistungskontrolle
  • Krisenmanagement

Hygieneplan

Hygieneplan

Gemeinschaftseinrichtungen sind verpflichtet einen Hygieneplan für ihr Haus zu erstellen. Dieser Plan muss jährlich auf seine Aktualität geprüft und gegebenenfalls an neue Situationen im Betrieb angepaßt werden. Diese Aktualisierung muss darüberhinaus dokumentiert werden.

Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtungen, die davon betroffen sind müssen einmal jährlich im Zusammenhang mit diesem Hygieneplan geschult werden.

Inhalt dieser Schulung entspricht den jeweiligen Punkte des individuellen Hygieneplans.

Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines Hygieneplans für Ihr Haus. Auf Wunsch führen wir auch Begehungen im Vorfeld durch. Damit wird sichergestellt, dass die im Hygieneplan festgelegten Regeln auch individuell auf Ihre Einrichtung abgestimmt sind.