Basishygiene

In unseren Basishygieneschulungen geht es insbesondere darum Mitarbeitern, die neu in der Lebensmittelbranche sind einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Hygiene im Betrieb zu geben. Darüber hinaus sollen rechtliche Anforderungen in Form von Rechten und Pflichten aufgezeigt werden. Die Inhalte werden individuell auf die jeweilige Branche abgestimmt.

Inhalte dieser Schulung sind:

  • Warum so strenge Hygieneregeln?
  • Gesetze
  • Rechten und Pflichten
  • Gefahren in Lebensmittelbetrieben
  • Hygiene im Betrieb
  • Prozess-Hygiene
  • HACCP
  • Eigenkontrolle
  • Unterweisung nach IfSG §43

Schulung Infektionsschutzgesetz §43

Das IfSG trat am 01.01.2001 in Kraft und löste damit das bis dahin geltende BundesseuchenGesetz ab. Damit wurde auch das frühere „Gesundheitszeugnis“ durch die Belehrung nach IfSG ersetzt.

Die Erstbescheinigung muss zwingend vom Gesundheitsamt ausgeführt werden oder einem beim Gesundheitsamt gelisteten Arzt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbelehrungen führen die Gesundheitsämter nicht durch.

Diese Nachbelehrungen erhalten Sie durch unsere Dozenten, gerne vor Ort in Ihrem Hause.

Ihre Mitarbeiter sind somit auf aktuellem Stand. Damit sind Sie bei einer Begehung seitens des Gesundheitsamtes und der Behörden gut aufgestellt.

Schulungsinhalte:

  1. Gesetzliche Neuerungen des IfSG
  2. Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes
  3. Belehrung nach Infektionsschutz
  4. Mitwirkungspflicht
  5. Gesetzliche Anforderungen
  6. Entzündete Hautverletzungen und Hauterkrankungen
  7. Tätigkeitsverbot bei bestimmten Erkrankungen
  8. Krankheitsanzeichen
  9. Schutz vor Krankheitserregern
  10. Dokumentation und Aufbewahrung der Belehrungen

Der Zweck des IfSG ist es, Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen. Das IfSG fordert eine Belehrungspflicht über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie eine Mitteilungspflicht bei bestimmten Erregern und/oder Erkrankungen.

Die Anforderungen im Infektionsschutzgesetz beziehen sich auf bestimmte Lebensmittel, Krankheiten und Tätigkeiten.

Bestimmte Lebensmittel sind leicht verderblich. Sie sind so beschaffen, dass eine Keimvermehrung begünstigt wird. Sie bilden einen guten Nährboden für Krankheitserreger und vergrößern dadurch das Gefährdungspotenzial.

Von Bedeutung sind außerdem solche Krankheitserreger, bei denen eine geringe Dosis ausreicht, um beim Menschen eine Krankheit zu verursachen. Die Stämme der Gattungen Campylobacter und Salmonella sind in Deutschland die häufigsten Ursachen lebensmittelbedingter Erkrankungen.

Schulung LebensmittelhygieneVerordnung §4

In § 4 der LMHV werden die Schulungspflichten der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene VO(EG) 852/2004 um die Forderung nach Fachkenntnissen erweitert.

Inhalte dieser Schulung sind:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Dokumentationspflicht
  • empfindliche Lebensmittel im Sinne des Gesetzes
  • Übersicht der empfindlichen Lebensmittel
  • Lebensmittelkunde

Schulung VO (EU) 852/2004

Die LebensmittelhygieneVerordnung fordert von Mitarbeitern in lebensmittelverarbeitenden Betrieben bestimmte Kenntnisse zu Lebensmitteln und zur Lebensmittelhygiene. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass diese Mitarbeiter nach VO (EU) 852/2004 geschult werden und dadurch diese Kenntnisse besitzen. In dieser Schulung werden die nötigen gesetzlichen Inhalte zur Lebensmittelhygiene übermittelt.

Inhalte dieser Schulung sind unter anderem:

  • Gesetze
  • Dokumentationspflicht
  • Personalhygiene
  • Handhygiene
  • Betriebshygiene
  • Prozesshygiene
  • Lagerung
  • Monitoring
  • gesetzliche Verpflichtungen
  • Lebensmittelkunde
  • Ordnungsverfügungen

Schulung HACCP

Die VO (EU) 852/2004 fordert, dass jeder Betrieb ein, sogenanntes HACCP-Konzept vorweisen kann oder zumindest eine ausreichende Dokumentation bestimmter Faktoren durchführt, die in Anlehnung an ein HACCP Konzept dokumentiert werden. Mitarbeiter müssen in das betriebliche HACCP-Konzept eingeführt werden.

Hier finden Sie einen Auszug aus dem Schulungsinhalt:

  • Voraussetzung eines HACCP Konzepts
  • Gesetzliche Forderungen
  • Erstellen eines HACCP Konzepts
  • Kritische Punkte im Betrieb
  • Gefahrenlenkung
  • Lenkungsmaßnahmen CCPs und Grenzwerte
  • Schädlingsmonitoring
  • Verifizierung und Dokumentation
  • Leistungskontrolle
  • Krisenmanagement

Schulung Personalhygiene

Hände sind nach wie vor die häufigste Quelle der Übertragung von Keimen auf Lebensmittel. Insofern kommt der Personalhygiene eine besondere Bedeutung zu.

Diese Schulung beinhaltet unter anderem die Themen:

  • Handdesinfektion
  • Schmuck
  • Kleidung
  • Rauchen
  • Arbeitsanweisungen
  • Infektionsschutzgesetz
  • Pflaster
  • Krankheiten
  • Krankheitsübertragungswege
  • Tätigkeitsverbote
  • Mitteilungspflicht

Schulung Betriebshygiene

Betriebshygiene erfordert kritische Punkte im Betrieb zu erkennen und mögliche negative Auswirkungen durch die Übertragung von Keimen zurückzudrängen.

Die Schulung beinhaltet unter anderem:

  • HACCP Vorschriften der EU
  • EU_VO 852/2004
  • Hygienepläne
  • Verordnungen der Lebensmittelhygiene
  • MHD / Verbrauchsdatum
  • Lagerung von Lebensmitteln
  • Rückverfolgbarkeit und Dokumentation
  • Kontrollen
  • Schädlinge und Schädlingskontrollen
  • Reinigung und Desinfektion

Hygienebeauftragter

Dem Hygienebeauftragten kommt in den Betrieben eine zentrale Bedeutung zu. Er ist für das Einhalten der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Durch die effiziente Durchführung von Prozessen kann dadurch ein reibungsloser Arbeitsablauf im Betrieb sichergestellt werden. Diese wichtige Führungsaufgabe verlangt eine gründliche Qualifizierung.

Inhalte hierzu sind unter anderem:

  • Lebensmittelhygiene
  • Aufbauwissen
  • Mikrobiologie
  • Lebensmittelvergiftungen Infektionsschutz
  • Gefahrenerkennung im Betrieb
  • Vermittlung von Personalhygiene
  • Räumliche Hygieneanforderungen
  • Schädlinge und Monitoring
  • Reinigung und Desinfektion
  • HACCP und Lebensmittelrecht
  • Krisenmanagement

Hygieneplan

Jeder Lebensmittelbetrieb ist verpflichtet einen Hygieneplan zu erstellen. Dieser Plan muss jährlich auf seine Aktualität geprüft und gegebenenfalls an neue Situationen im Betrieb angepaßt werden.

Mitarbeiter die davon betroffen sind müssen einmal jährlich im Zusammenhang mit diesem Hygieneplan geschult werden.

Inhalt dieser Schulung sind individuelle Inhalte des jeweiligen Hygieneplans.