Basishygiene

In dieser Basishygieneschulung geht es insbesondere darum Mitarbeitern, die neu in diesem Berufsfeld sind einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Hygiene im Betrieb zu geben. Darüber hinaus sollen Anforderungen, Rechte und Pflichten aufgezeigt werden. Die Inhalte werden individuell auf die jeweilige Branche abgestimmt.

Inhalte dieser Schulung sind:

  • Warum so strenge Hygieneregeln?
  • Gesetze
  • Rechte und Pflichten
  • Gefahren in Lebensmittelbetrieben
  • HACCP
  • Eigenkontrolle
  • Unterweisung nach IfSG §43

Infektionsschutzgesetz §43

Das IfSG trat am 01.01.2001 in Kraft und löste damit das bis dahin geltende BundesseuchenGesetz ab. Gleichzeitig wurde das frühere „Gesundheitszeugnis“ durch die Belehrung nach IfSG ersetzt.

Die Erstbescheinigung muss zwingend vom Gesundheitsamt ausgeführt werden oder einem beim Gesundheitsamt gelisteten Arzt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbelehrungen führen die Gesundheitsämter nicht durch. Diese Nachbelehrungen erhalten Sie durch unsere Dozenten, gerne vor Ort in Ihrem Hause.

Schulungsinhalte sind unter anderem :

  1. Gesetzliche Neuerungen des IfSG
  2. Erstbescheinigung des Gesundheitsamtes
  3. Belehrung nach Infektionsschutz
  4. Mitwirkungspflicht
  5. Gesetzliche Anforderungen
  6. Entzündete Hautverletzungen und Hauterkrankungen
  7. Tätigkeitsverbot bei bestimmten Erkrankungen
  8. Krankheitsanzeichen
  9. Schutz vor Krankheitserregern
  10. Dokumentation und Aufbewahrung der Belehrungen

Der Zweck des IfSG ist es, Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor Gefahren durch Infektionskrankheiten zu schützen. Das IfSG fordert eine Belehrungspflicht über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie eine Mitteilungspflicht bei bestimmten Erregern und/oder Erkrankungen.

Die Anforderungen im Infektionsschutzgesetz beziehen sich auf bestimmte Lebensmittel, Krankheiten und Tätigkeiten.

Bestimmte Lebensmittel sind leicht verderblich, beispielsweise, wenn Sie nur gekühlt gelagert werden dürfen. Solche Lebensmittel bilden einen guten Nährboden für Krankheitserreger und haben dadurch ein größeres Gefährdungspotenzial.

Lebensmittelhygieneverordnung §4

In § 4 der LMHV werden die Schulungspflichten der Verordnung über Lebensmittelhygiene VO(EG) 852/2004 um die Forderung nach Fachkenntnissen erweitert.

Inhalte dieser Schulung sind:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Dokumentationspflicht
  • empfindliche Lebensmittel im Sinne des Gesetzes
  • Übersicht der empfindlichen Lebensmittel
  • Lebensmittelkunde

VO (EG) 852/2004

Der Gesetzgeber fordert, dass Mitarbeiter nach VO (EU) 852/2004 geschult werden und dadurch diese Kenntnisse besitzen, um mit Lebensmitteln zu arbeiten und diese in Gemeinschaftsverpflegungen ausgeben. In dieser Schulung werden die nötigen gesetzlichen Inhalte zur Hygieneschulung nach VO (EU) 852/2004 übermittelt.

Inhalte dieser Schulung sind unter anderem:

  • Gesetze
  • Dokumentationspflicht
  • Personalhygiene
  • Handhygiene
  • Betriebshygiene
  • Prozesshygiene
  • Lagerung
  • Schädlingsmonitoring
  • gesetzliche Verpflichtungen
  • Lebensmittelkunde
  • Reinigung und Desinfektion
  • Ordnungsverfügungen

HACCP

Die EU_VO 852/2004 fordert, dass jeder Betrieb ein, den kritischen Punkten seines Betriebes entsprechendes HACCP-Konzept vorweisen kann oder zumindest eine ausreichende Dokumentation bestimmter Faktoren durchführt, die in Anlehnung an ein HACCP Konzept dokumentiert werden. Mitarbeiter, die im Betrieb betroffen sind, beispielsweise bei der Zubereitung der Speisen, müssen in das individuelle HACCP-Konzept des jeweiligen Betriebes eingeführt werden.

Hier finden Sie einen Auszug aus dem Schulungsinhalt:

  • Voraussetzung eines HACCP Konzepts
  • Gesetzesanforderungen
  • Erstellen eines HACCP Konzepts
  • Gefahren
  • Lenkungsmaßnahmen CCPs und Grenzwerte
  • Schädlingsmonitoring
  • Verifizierung und Dokumentation
  • Leistungskontrolle
  • Krisenmanagement

Hygieneplan

Gemeinschaftsverpflegungen sind verpflichtet einen Hygieneplan für ihr Haus zu erstellen. Dieser Plan muss jährlich auf seine Aktualität geprüft und gegebenenfalls an neue Situationen im Betrieb angepaßt werden. Diese Aktualisierung muss darüberhinaus dokumentiert werden.

Mitarbeiter der Gemeinschaftsverpflegung, die davon betroffen sind müssen einmal jährlich im Zusammenhang mit diesem Hygieneplan geschult werden.

Inhalt dieser Schulung entspricht den jeweiligen Punkte des individuellen Hygieneplans.

Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines Hygieneplans für Ihr Haus. Auf Wunsch führen wir auch Begehungen im Vorfeld durch. Damit wird sichergestellt, dass die im Hygieneplan festgelegten Regeln auch individuell auf Ihre Einrichtung abgestimmt sind.