Basishygiene

In Kosmetik-, Tattoo- und Nagelstudios werden Eingriffe am Menschen sowie kosmetische Behandlungen vorgenommen. Diese Eingriffe dürfen nur unter bestimmten hygienischen Voraussetzungen vorgenommen werden.

Diese Basishygiene bezieht sich auf die Anforderungen an Räume, Ausstattungen, Instrumente, Tätigkeiten, Vorbereitung des Arbeitsplatzes, Einweisung des Personals, Vorbereitung des Kunden und natürlich die hygienische Händedesinfektion.

In unseren Basishygieneschulungen zeigen wir Schritt für Schritt worauf Studioinhaber achten müssen, welche Hygienemaßnahme zu erfüllen sind und wie diese am einfachsten umgesetzt werden können.

Infektionsschutz

Infektionsschutz spielt eine wichtige Rolle bei Eingriffen am Menschen. Im Laufe dieser Eingriffe könnte es zu Verletzungen der Haut kommen, durch die Krankheitserrecher in den Körper eindringen können.

Der Infektionsschutz soll die Verbreitung von Infektionserkrankungen verhindern.  Nach §36 des Infektionsschutzgesetzes können solche Einrichtungen durch das Gesundheitsamt überwacht werden. Diese Überwachung soll vorallem die Einhaltung von Hygienemaßnahmen dienen und Kunden und Personal vor Infektionskrankheiten schützen.

Saubere Hände

Unsaubere oder nicht ausreichend gereinigte Hände gehören nach wie vor zu einer der Hauptursachen bei der Übertragung von Erregern. Der Reinigung der Hänge kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Eine ausgiebige Reinigung ist somit unerlässlich. Häufig scheinen die Hände nach einer Reinigung und Desinfektion sauber zu sein, doch häufig sind in den Nagelfalzen Keimrücksände nachweisbar. Dazu hat das Robert-Koch-Institut eine eigene Vorgehensweise in Form einer DIN-Norm ausgearbeitet.

In unserer Basisschulung wird die korrekte Reinigung der Hände genau vorgeführt. Somit soll verhindert werden, dass es zu Übertragungen von Keimen und damit zu Infektionen bei Eingriffen kommt. Allein das Tragen von Handschuhen ist kein effektiver Schutz gegen Infektionen.

 

Hygieneplan

Ein erfolgreiches Hygienemanagemant erfordert einen Hygieneplan, der jährlich auf seine Aktualität hin überprüft wird. In diesem Plan werden grundlegende hygienische Regeln des Betriebs festgehalten. Insbesondere Reinigung und Desinfektion sind hier festgelegt.

Ein solcher Hygieneplan wird für jeden Betrieb individuell gefertigt. Die Mitarbeiter eines jeden müssen in diesen Hygieneplan eingewiesen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle darin festgehaltenen Hygieneregeln auch umgesetzt werden. Der Hygieneplan muss für jeden Mitarbeiter und Mitarbeiterin jederzeit zugänglich sein, um in Zweifelsfällen nachsehen zu können.

Infektionshygieneverordnung in den Bundesländern

In einigen Bundesländern gibt es im Zusammenhang mit Hygiene eigene Vorschriften, die neben den nationalen Hygienevorgaben, einzuhalten sind. Beispielsweise gibt es in den Bundesländern Hessen oder Baden-Württemberg eigene Infektionshygieneverordnung.

Wer hier ein Studio im Zusammenhang mit

  • Haarpflege
  • Kosmetik
  • Fußpflege
  • Tätowieren
  • Ohrlochstechen
  • Piercing

eröffnen und betreiben möchte, der ist diesen Verordnungen unterworfen.